München, 22. November 2019. Die ökumenische Initiative „STOP dem Frauenhandel“ bedauert, dass das am Freitag, 22. November bei der Urteilsverkündung der Straftatbestand des Menschenhandels und der Zwangsprostitution fallen gelassen worden ist. Ein Täter und eine Täterin wurden lediglich zu Haftstrafen von 3 Jahren bzw. 2 Jahren (wegen Körperverletzung und Drogenhandel) verurteilt, die Staatsanwältin hatte 9 Jahre gefordert. „Es ist schade dass in diesem Urteil Zwangsprostitution und Menschenhandel fallen gelassen worden ist und nicht nachgewiesen werden konnte“ sagt Monika Cissek-Evans, Leiterin der Fachberatungsstelle „JADWIGA“, einer Einrichtung von „STOP dem Frauenhandel“.