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Ausmaß des Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung in der EU und in Deutschland

Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung des BKA:

Für Deutschland werden die einzigen Zahlen zu Menschenhandel und Ausbeutung durch das jährlich erscheinende Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung des Bundeskriminal­amtes (BKA) ermittelt. Das Lagebild ermöglicht einen Überblick über die Zahlen der abgeschlossenen Ermittlungs­verfahren. Das Dunkelfeld ist vermutlich sehr hoch, daher gibt es seit 2021 auch eine unabhängige Datenerhebung zu Menschenhandel in Deutschland, die jährlich vom KOK – Koordinierungskreis Menschenhandel veröffentlicht wird.

 

Beispiel OSZE-Generalsekretärin Helga Maria Schmid:

„Wir gehen mittlerweile [weltweit] von 25 bis 27 Millionen Opfern [von Menschenhandel] pro Jahr aus, und davon landen leider nur 10.000 Fälle jährlich bei den Strafverfolgungsbehörden. Weniger als ein Prozent der Opfer können überhaupt identifiziert werden. Es gibt also bei Menschenhandel weitgehend Straffreiheit für die Täter. Die jährlichen Gewinne aus Menschenhandel hatten sich in den vergangenen 15 Jahren verfünffacht - auf 150 Milliarden Dollar im Jahr. Wäre der Menschenhandel ein Land, so würde es bei der Wirtschaftsleistung weltweit auf Platz 55 liegen.“

Quelle:

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/menschenhandel-osze-ukraine-krieg-russland-100.html

 

Beispiel Europa-Parlament:

"Allein zwischen 2013 und 2014 wurden laut einem Bericht der Europäischen Kommission 15 846 registrierte, identifizierte und mutmaßliche Opfer von Menschenhandel von den EU-Mitgliedstaaten gezählt. 76 Prozent der Opfer waren Frauen und Mädchen. Die Dunkelziffer könnte jedoch noch weitaus höher liegen. Zwei von drei registrierten Opfern (67 Prozent) waren Opfer von Menschenhandel zum Zwecke sexueller Ausbeutung; 21 Prozent waren Opfer von Zwangsarbeit und 12 Prozent waren Opfer anderer Formen der Ausbeutung, wie zum Beispiel Betteln, Organentnahme oder häusliche Sklaverei. Die Mehrheit der identifizierten Opfer waren EU-Bürger."

Quelle:

https://www.europarl.europa.eu/pdfs/news/expert/2017/10/story/20171012STO85932/20171012STO85932_de.pdf